Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
401.116 CH-AG

§ 8 V QS - Standardisierte Prüfung

Kantonale Qualitätskontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 V QS · Standardisierte Prüfung

1. Das BKS prüft die Schulen nach einem standardisierten Prozess.

2. Besteht der Verdacht auf Qualitätsdefizite, kann das BKS die vertiefte Prüfung einer Schule anordnen.

← § 7 V QS Qualitätsansprüche § 9 V QS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →