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401.116 CH-AG

§ 3 V QS - Leistungsverträge

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§ 3 V QS · Leistungsverträge

1. Das BKS kann zum Erreichen und zur Prüfung der Qualitätsansprüche Leistungsverträge mit pädagogischen Hochschulen oder anderen fachlich ausgewiesenen Institutionen (Dritte) abschliessen.

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