401.116
CH-AG
§ 3 V QS - Leistungsverträge
Vorgaben
§ 3 V QS · Leistungsverträge
1. Das BKS kann zum Erreichen und zur Prüfung der Qualitätsansprüche Leistungsverträge mit pädagogischen Hochschulen oder anderen fachlich ausgewiesenen Institutionen (Dritte) abschliessen.