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§ 47 Schulgesetz - Lehrerkonferenzen

Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen - Lehrer
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§ 47 Schulgesetz · Lehrerkonferenzen

1. ...

2. Die Lehrpersonen einer Schule bilden die Lehrerkonferenz.

3. Der Regierungsrat regelt das Mitspracherecht der Lehrerkonferenz und die Vertretung der Anliegen der Lehrerschaft in der Schulleitung und gegenüber den zuständigen Behörden durch Verordnung.

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