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401.100 CH-AG

§ 2 Schulgesetz - Öffentliche Schulen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Schulgesetz · Öffentliche Schulen

1. Als öffentliche Schulen unterstehen diesem Gesetz

a) * ...

b) * Volksschule, bestehend aus Kindergarten, Primarschule und Oberstufe,

c) Mittelschulen,

d) * ...

2. Die öffentlichen Schulen sind unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten; sie sind politisch und konfessionell neutral.

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