401.100
CH-AG
§ 2 Schulgesetz - Öffentliche Schulen
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Schulgesetz · Öffentliche Schulen
1. Als öffentliche Schulen unterstehen diesem Gesetz
a) * ...
b) * Volksschule, bestehend aus Kindergarten, Primarschule und Oberstufe,
c) Mittelschulen,
d) * ...
2. Die öffentlichen Schulen sind unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten; sie sind politisch und konfessionell neutral.