400.720
CH-AG
Art. 9 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Berufsfeldbezogener Unterricht
Anerkennungsvoraussetzungen - Ausbildung
Art. 9 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Berufsfeldbezogener Unterricht
1. Der berufsfeldbezogene Unterricht vermittelt die für das Berufsfeld notwendigen Kenntnisse und ermöglicht eine Auseinandersetzung mit allgemeinen Gegebenheiten der Berufssituation. Er sensibilisiert für berufsspezifische Fragestellungen und ermöglicht erste konkrete Erfahrungen mit der beruflichen Tätigkeit.
2. Das berufsfeldbezogene Unterrichtsangebot beinhaltet zur Hauptsache auf den Beruf ausgerichtete Angebote, welche die Schülerinnen und Schüler je nach gewähltem Berufsfeld zu absolvieren haben.