Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400.720 CH-AG

Art. 9 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Berufsfeldbezogener Unterricht

Anerkennungsvoraussetzungen - Ausbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Berufsfeldbezogener Unterricht

1. Der berufsfeldbezogene Unterricht vermittelt die für das Berufsfeld notwendigen Kenntnisse und ermöglicht eine Auseinandersetzung mit allgemeinen Gegebenheiten der Berufssituation. Er sensibilisiert für berufsspezifische Fragestellungen und ermöglicht erste konkrete Erfahrungen mit der beruflichen Tätigkeit.

2. Das berufsfeldbezogene Unterrichtsangebot beinhaltet zur Hauptsache auf den Beruf ausgerichtete Angebote, welche die Schülerinnen und Schüler je nach gewähltem Berufsfeld zu absolvieren haben.

← Art. 8 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen Grundsatz Art. 10 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →