400.720
CH-AG
Art. 8 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Allgemeinbildung
Anerkennungsvoraussetzungen - Ausbildung
Art. 8 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Allgemeinbildung
1. In den fünf Lernbereichen
a) Sprachen,
b) Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik,
c) Geistes- und Sozialwissenschaften,
d) Musische Fächer,
e) Sport
2. Jedem der Lernbereiche werden bestimmte Grundlagenfächer zugeordnet, die je nach Fach während einem, zwei oder drei Jahren besucht werden.