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400.720 CH-AG

Art. 8 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Allgemeinbildung

Anerkennungsvoraussetzungen - Ausbildung
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Art. 8 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Allgemeinbildung

1. In den fünf Lernbereichen

a) Sprachen,

b) Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik,

c) Geistes- und Sozialwissenschaften,

d) Musische Fächer,

e) Sport

2. Jedem der Lernbereiche werden bestimmte Grundlagenfächer zugeordnet, die je nach Fach während einem, zwei oder drei Jahren besucht werden.

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