Art. 6 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Ziel der Ausbildung
Art. 6 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Ziel der Ausbildung
1. Der Bildungsauftrag der Fachmittelschulen beinhaltet im Wesentlichen die Vermittlung einer vertieften Allgemeinbildung, die Einführung in eines oder zwei Berufsfelder sowie die Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz im Hinblick auf den Erwerb eines Fachmittelschulausweises oder eines Fachmaturitätszeugnisses für den Zugang zu tertiären Berufsbildungen.
2. Wer einen Fachmittelschulausweis erworben hat, ist durch die ihr oder ihm vermittelte, vertiefte Allgemeinbildung sowie die geförderte Selbst- und Sozialkompetenz insbesondere befähigt, in einem weiteren Schritt
a) Berufsbildungen an höheren Fachschulen zu besuchen, die eine vertiefte Allgemeinbildung und persönliche Reife voraussetzen und über einen FMS-Ausweis zugänglich sind,
b) ein Fachmaturitätszeugnis als Voraussetzung für die Zulassung zu Fachhochschulen beziehungsweise Pädagogischen Hochschulen zu erlangen.
3. Ziel der Fachmaturität ist es, die während der Ausbildung zum Fachmittelschulausweis erworbenen Kenntnisse, die soziale Kompetenz und die Persönlichkeitsbildung im Rahmen von zusätzlichen Leistungen weiter zu entwickeln, und dabei insbesondere
a) eine vertiefte Vorstellung von der Arbeitswelt des gewählten Berufsfeldes zu erhalten,
b) grundlegende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Menschen und Themen zu erwerben,
c) Erfahrungen mit alltäglichen, fächerübergreifenden Fragestellungen bezüglich Organisation, Administration und Teamarbeit zu sammeln,
d) im Umgang mit anspruchsvollen und komplexen Situationen zu wachsen und sich selbst in solchen Situationen kennen zu lernen,
e) Verbindungen zwischen den erlangten theoretischen Kenntnissen und in der Praxis beobachteten Situationen herzustellen und
f) bei der Fachmaturität Pädagogik die allgemeinbildenden Fächer, die für die weiterführende pädagogische Ausbildung relevant sind, zu vertiefen.