Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400.720 CH-AG

Art. 4 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Wechsel des gewählten Berufsfeldes

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Wechsel des gewählten Berufsfeldes

1. Der Wechsel des Berufsfeldes während der Ausbildung ist nach Massgabe der Bestimmungen der Trägerkantone möglich. Dies gilt auch für den Wechsel des Berufsfeldes nach Erhalt des Fachmittelschulausweises im Hinblick auf das Absolvieren der Fachmaturität in einem anderen Berufsfeld.

2. Für die weitere Ausbildung vorausgesetzte, fehlende Kompetenzen sind in jedem Fall zu kompensieren beziehungsweise zu erwerben.

← Art. 3 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen Grundsatz Art. 5 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →