400.720
CH-AG
Art. 4 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Wechsel des gewählten Berufsfeldes
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Wechsel des gewählten Berufsfeldes
1. Der Wechsel des Berufsfeldes während der Ausbildung ist nach Massgabe der Bestimmungen der Trägerkantone möglich. Dies gilt auch für den Wechsel des Berufsfeldes nach Erhalt des Fachmittelschulausweises im Hinblick auf das Absolvieren der Fachmaturität in einem anderen Berufsfeld.
2. Für die weitere Ausbildung vorausgesetzte, fehlende Kompetenzen sind in jedem Fall zu kompensieren beziehungsweise zu erwerben.