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Art. 33 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Anerkennungen nach bisherigem Recht

Schlussbestimmungen
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Art. 33 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Anerkennungen nach bisherigem Recht

1. Nach bisherigem Recht ausgesprochene Anerkennungen bleiben bestehen und gelten auch nach neuem Recht.

2. Die Überprüfung entsprechender Ausbildungsgänge gemäss Artikel 28 Absätze 4 und 5 erfolgt nach neuem Recht. In jedem Fall stellen der Trägerkanton beziehungsweise die Trägerkantone sicher, dass die Ausbildungsgänge bis spätestens zum 1. August 2023 an das neue Recht angepasst sind.

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