400.720
CH-AG
Art. 32 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Hängige Verfahren
Schlussbestimmungen
Art. 32 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Hängige Verfahren
1. Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Reglements hängig sind, werden nach altem Recht abgeschlossen.