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Art. 32 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Hängige Verfahren

Schlussbestimmungen
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Art. 32 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Hängige Verfahren

1. Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Reglements hängig sind, werden nach altem Recht abgeschlossen.

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