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Art. 31 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Rechtsschutz

Schlussbestimmungen
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Art. 31 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Rechtsschutz

1. Gegen Entscheide der Anerkennungsbehörde steht den Kantonen als Rechtsmittel die Klage gemäss Artikel 120 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht zur Verfügung.

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