400.720
CH-AG
Art. 31 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Rechtsschutz
Schlussbestimmungen
Art. 31 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Rechtsschutz
1. Gegen Entscheide der Anerkennungsbehörde steht den Kantonen als Rechtsmittel die Klage gemäss Artikel 120 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht zur Verfügung.