400.720
CH-AG
Art. 3 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Berufsfelder
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Berufsfelder
1. Die Berufsfelder an Fachmittelschulen umfassen die Bereiche
a) Gesundheit bzw. Gesundheit/Naturwissenschaften,
b) Soziale Arbeit,
c) Pädagogik,
d) Kommunikation und Information,
e) Gestaltung und Kunst sowie
f) Musik und/oder Theater.
2. Die Kombination von maximal zwei Berufsfeldern ist möglich. Die Ausbildung bis zum Fachmittelschulausweis hat in diesem Fall beide Berufsfelder abzudecken.
3. Die Kantone entscheiden über das Angebot an den Fachmittelschulen in ihrer Trägerschaft.