Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400.720 CH-AG

Art. 29 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Schulversuche

Anerkennungsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Schulversuche

1. Die Anerkennungskommission kann Abweichungen von den Bestimmungen des vorliegenden Reglements gestatten, um den Schulen zeitlich befristete Schulversuche zu ermöglichen.

← Art. 28 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen Grundsatz Art. 30 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →