400.720
CH-AG
Art. 29 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Schulversuche
Anerkennungsverfahren
Art. 29 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Schulversuche
1. Die Anerkennungskommission kann Abweichungen von den Bestimmungen des vorliegenden Reglements gestatten, um den Schulen zeitlich befristete Schulversuche zu ermöglichen.