400.720
CH-AG
Art. 25 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Bestehen der Fachmaturität
Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmaturitätszeugnis
Art. 25 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Bestehen der Fachmaturität
1. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn der Fachmittelschulausweis vorliegt und die zusätzlichen Leistungen sowie die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit «genügend» bewertet werden.