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Art. 25 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Bestehen der Fachmaturität

Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmaturitätszeugnis
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Art. 25 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Bestehen der Fachmaturität

1. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn der Fachmittelschulausweis vorliegt und die zusätzlichen Leistungen sowie die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit «genügend» bewertet werden.

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