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Art. 24 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität

Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmaturitätszeugnis
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Art. 24 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität

1. Die zusätzlichen Leistungen in den Berufsfeldern Gesundheit beziehungsweise Gesundheit/Naturwissenschaften, Soziale Arbeit, Kommunikation und Information sowie Gestaltung und Kunst umfassen mindestens 24 Wochen anerkannte und validierte Praxis in einer Institution des gewählten Berufsfeldes beziehungsweise in begründeten Fällen eine gleichwertige Tätigkeit sowie mindestens 8 Wochen zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung des Praktikums sowie zum Verfassen der Fachmaturitätsarbeit.

2. Im Berufsfeld Kommunikation und Information sind zu den Leistungen gemäss Absatz 1 fortgeschrittene Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen (Niveau B2 in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch) sowie ein mehrwöchiger Sprachaufenthalt nachzuweisen.

3. Die zusätzlichen Leistungen im Berufsfeld Musik und Theater umfassen 120 Lektionen Instrumental-, Gesangs- oder Theaterunterricht oder das erfolgreiche Absolvieren des jeweiligen Vorkurses.

4. Die zusätzlichen Leistungen im Berufsfeld Pädagogik umfassen Unterricht in den Fächern Erstsprache, zweite Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie schliessen mit einer Prüfung ab, zu deren Zulassung das Verfassen und erfolgreiche Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit Voraussetzung ist. Das Nähere zu den zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik wird in Richtlinien im Anhang geregelt.

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