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Art. 22 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Fachmittelschulausweis

Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmittelschulausweis
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Art. 22 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Fachmittelschulausweis

1. Der Fachmittelschulausweis enthält

a) die Bezeichnung der Schule und des Sitzkantons der Schule,

b) die persönlichen Angaben der Absolventin oder des Absolventen,

c) den Vermerk gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis,

d) die Bezeichnung des Berufsfeldes beziehungsweise der Berufsfelder,

e) die Bestätigung und Bewertung der Fächer der Allgemeinbildung,

f) die Bestätigung und Bewertung der berufsfeldbezogenen Fächer,

g) das Thema und die Bewertung der selbstständigen Arbeit,

h) gegebenenfalls einen Hinweis auf die Zweisprachigkeit des Ausweises mit Angabe der zweiten Sprache und der Fächer,

i) die Unterschrift der Schulleitung und der zuständigen kantonalen Behörde sowie

j) den Ort und das Datum.

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