400.720
CH-AG
Art. 21 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Bestehen des Abschlusses
Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmittelschulausweis
Art. 21 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Bestehen des Abschlusses
1. Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig
a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4,0 erreicht,
b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und
c) die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr als 2,0 Punkte beträgt.
2. An Fachmittelschulen für Erwachsene werden die Vermerke gemäss Artikel 20 für die Erteilung des Fachmittelschulausweises nicht mitberechnet.