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400.720 CH-AG

Art. 20 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen in den Ausbildungen an Fachmittelschulen für Erwachsene

Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmittelschulausweis
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Art. 20 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen in den Ausbildungen an Fachmittelschulen für Erwachsene

1. Wer in einem Fach über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, kann sowohl vom entsprechenden Unterricht wie auch von den entsprechenden Abschlussprüfungen dispensiert werden. In diesen Fällen wird im Semesterzeugnis der Vermerk «dispensiert», im Fachmittelschulausweis der Vermerk «erfüllt» angebracht.

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