400.720
CH-AG
Art. 18 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Abschlussprüfung
Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmittelschulausweis
Art. 18 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Abschlussprüfung
1. Geprüft werden mindestens 6 Fächer, nämlich
a) eine erste Landessprache,
b) eine zweite Landes- oder eine Fremdsprache,
c) Mathematik,
d) ein berufsfeldbezogenes Fach, sowie
e) zwei weitere Fächer, wovon eines ein weiteres berufsfeldbezogenes Fach sein kann.
2. Die Prüfung wird in der ersten Landessprache und einer Fremdsprache schriftlich und mündlich, in Mathematik mindestens schriftlich, in den übrigen Fächern mindestens schriftlich oder mündlich oder praktisch durchgeführt.