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Art. 16 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Abschluss mit Fachmittelschulausweis

Anerkennungsvoraussetzungen - Fachmittelschulausweis und Fachmaturitätszeugnis - Fachmittelschulausweis
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Art. 16 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Abschluss mit Fachmittelschulausweis

1. Der Abschluss mit Fachmittelschulausweis umfasst mindestens 9 Noten, nämlich in

a) einer ersten Landessprache,

b) einer zweiten Landessprache,

c) einer dritten Sprache,

d) Mathematik,

e) einem weiteren Fach oder integrierten Fach aus dem Lernbereich Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik,

f) einem Fach oder integrierten Fach aus dem Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften,

g) einem Fach oder integrierten Fach aus den beiden Lernbereichen Musische Fächer und Sport,

h) einem berufsfeldbezogenen Fach gemäss gewähltem Berufsfeld, welches nicht identisch ist mit den Fächern gemäss Unterabsatz a bis g, und

i) einer selbstständigen Arbeit.

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