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Art. 14 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Zweisprachige Abschlüsse

Anerkennungsvoraussetzungen - Dauer der Fachmittelschule, Qualifikation der Lehrpersonen, Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur
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Art. 14 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Zweisprachige Abschlüsse

1. Die Kantone können unter Berücksichtigung der im vorliegenden Reglement definierten Mindestanforderungen Ausbildungsgänge anbieten, die zu einem zweisprachigen Abschluss führen.

2. Als Immersionssprache ist eine schweizerische Landessprache oder Englisch anzubieten.

3. Für den Unterricht im Rahmen eines Angebots zum zweisprachigen Fachmittelschulausweis gelten folgende Grundsätze

a) neben dem Unterricht in den Sprachen sind mindestens zwei im Fachmittelschulausweis benotete Fächer in der zweiten Sprache zu unterrichten und zu bewerten (Immersionsunterricht),

b) die minimale Stundenzahl für den Immersionsunterricht gemäss litera a beträgt 600 Stunden,

c) die maximale Gesamt-Stundenzahl für den Immersionsunterricht darf die Hälfte der gesamten Stundendotation nicht überschreiten,

d) mindestens zwei im Fachmittelschulausweis benotete Fächer, davon mindestens eines des Lernbereichs Geistes- und Sozialwissenschaften, werden in der zweiten Sprache geprüft.

4. Der Immersionsunterricht gemäss Absatz 3 kann ganz oder teilweise an einer schweizerischen Fachmittelschule im Zielsprachgebiet absolviert werden. Der entsprechende Aufenthalt muss von mindestens drei Wochen Dauer sein und kann bei der Berechnung der Gesamt-Stundenzahl mit maximal 30 Lektionen pro Woche angerechnet werden.

5. Für Angebote zu zweisprachigen Fachmaturitätszeugnissen gelten folgende Grundsätze

a) Voraussetzung für die Aufnahme in ein Angebot zu einer zweisprachigen Fachmaturität ist ein zweisprachiger Fachmittelschulausweis oder der Nachweis des Niveaus B2 in der Zielsprache,

b) die minimale Stundenzahl für die Tätigkeit oder den Unterricht in der Immersionssprache beträgt 200 Stunden,

c) die Fachmaturitätsarbeit wird mit 100 Immersionsstunden berechnet, sofern sie in der Immersionssprache verfasst ist oder mit 20 Immersionsstunden, sofern sie in der Erstsprache verfasst ist, aber in der Immersionssprache mündlich präsentiert wird,

d) ein berufsspezifisches Praktikum in der Immersionssprache kann mit höchstens 42 Stunden pro Woche berechnet werden.

6. In den vom Immersionsunterricht betroffenen Fächern muss das Ausbildungsniveau hinsichtlich der Bildungsziele, der Ausbildungsinhalte und der Bewertungskriterien aufrechterhalten werden.

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