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Art. 13 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur

Anerkennungsvoraussetzungen - Dauer der Fachmittelschule, Qualifikation der Lehrpersonen, Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur
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Art. 13 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur

1. Die Schulen gestalten im Rahmen der Qualitätssicherung den Unterricht, die Arbeitsformen und die Infrastruktur im Hinblick auf das zu erreichende Ausbildungsziel.

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