400.720
CH-AG
Art. 13 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur
Anerkennungsvoraussetzungen - Dauer der Fachmittelschule, Qualifikation der Lehrpersonen, Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur
Art. 13 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Unterrichtsgestaltung und Infrastruktur
1. Die Schulen gestalten im Rahmen der Qualitätssicherung den Unterricht, die Arbeitsformen und die Infrastruktur im Hinblick auf das zu erreichende Ausbildungsziel.