400.720
CH-AG
Art. 1 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Grundsatz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Grundsatz
1. Kantonale oder kantonal anerkannte Abschlüsse von Fachmittelschulen (FMS) werden von der EDK anerkannt, wenn sie die in diesem Reglement festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.