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Art. 1 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen · Grundsatz

1. Kantonale oder kantonal anerkannte Abschlüsse von Fachmittelschulen (FMS) werden von der EDK anerkannt, wenn sie die in diesem Reglement festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

Grundsatz Art. 2 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen →

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