Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
390.211 CH-AG

§ 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz - Departement Gesundheit und Soziales

Tierseuchenbekämpfung - Organisation und Vollzug
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 V EG TSG · Departement Gesundheit und Soziales

1. Das Departement Gesundheit und Soziales stellt die Kantonstierärztin oder den Kantonstierarzt an.

2. ...

← § 1 V EG TSG Verordnung zum Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz - Vollzugsorgane § 3 V EG TSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →