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§ 19 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz - Publikation und Inkafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 19 V EG TSG · Publikation und Inkafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

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