371.112
CH-AG
§ 10a Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung) - Protokoll über die Einsargung und Versiegelung
Überführung ins Ausland
§ 10a Bestattungsverordnung · Protokoll über die Einsargung und Versiegelung
1. Für das Ausstellen eines Leichenpasses gemäss § 10c ist das Erstellen eines Protokolls über die Einsargung und Versiegelung (Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll) notwendig.
2. Das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll enthält
a) die Personalien der verstorbenen Person, namentlich Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnort,
b) Ort und Datum des Todes,
c) Ursache des Todes,
d) Bestimmungsort der Überführung,
e) Angaben über den Inhalt des Sarges,
f) Angaben über Verschliessen und Versiegeln des Sarges.