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361.112 LGgVODAO CH-AG

§ 1 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände - Gegenstand

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§ 1 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGgV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie dessen Ausführungserlasse.

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