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351.115 HBV CH-AG

§ 23b Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) - Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

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§ 23b HBV · Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

1. Zur Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Fachpersonen gemäss Art. 25 Abs. 1 HMG im Rahmen ihrer Abgabekompetenz berechtigt.

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