351.115
HBV
CH-AG
§ 23b Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) - Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Weitere Bestimmungen
§ 23b HBV · Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
1. Zur Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Fachpersonen gemäss Art. 25 Abs. 1 HMG im Rahmen ihrer Abgabekompetenz berechtigt.