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331.219 VoleV CH-AG

§ 1 Verordnung zur Entschädigung der Spitäler für Vorhalteleistungen (Ertragsausfälle und Zusatzkosten) zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Vorhalteleistungs-Verordnung, VoleV) - Definition Vorhalteleistungen

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§ 1 Vorhalteleistungs-Verordnung, VoleV · Definition Vorhalteleistungen

1. Unter Vorhalteleistungen sind Ertragsausfälle und Zusatzkosten zu verstehen, die aus der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie resultiert sind.

Verordnung zur Entschädigung der Spitäler für Vorhalteleistungen (Ertragsausfälle und Zusatzkosten) zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Vorhalteleistungs-Verordnung, VoleV) - Definition Vorhalteleistungen § 2 Vorhalteleistungs-Verordnung, VoleV →

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