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331.215 SpiliV CH-AG

§ 5 Verordnung über die Spitalliste (SpiliV) - Bewerbungsablauf

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§ 5 SpiliV · Bewerbungsablauf

1. Bewerbungen sind dem DGS schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen.

2. Für die Ausarbeitung der Bewerbung wird keine Vergütung ausgerichtet.

3. Alle Bewerbungen sind bis nach Ablauf der Bewerbungsfrist verschlossen aufzubewahren.

4. Die Bewerbungen werden durch mindestens zwei Beauftragte des DGS geöffnet. Sie erstellen und unterzeichnen ein Öffnungsprotokoll, das jedes sich bewerbende Spital einsehen kann.

5. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

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