§ 4 Verordnung über die Spitalliste (SpiliV) - Bewerbungsunterlagen
§ 4 SpiliV · Bewerbungsunterlagen
1. Das DGS erstellt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Vorgaben die detaillierten Grundlagen für das Bewerbungsverfahren.
2. Diese enthalten
a) die allgemeinen Anforderungen gemäss § 2,
b) * den auf der Grundlage der Versorgungsplanung ermittelten Bedarf an Spitalleistungen, eingeteilt in Leistungsbereiche,
c) für Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation die erforderlichen leistungsspezifischen Anforderungen inklusive allfälligen Mindestmengen,
d) die Definition der für die Versorgungsplanung und Beurteilung der Bewerbungen verwendeten Datensätze,
e) * die Spezifikation der massgebenden Planungskriterien gemäss § 7 Abs. 3, insbesondere zu Versorgungsrelevanz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung,
f) die notwendigen Angaben für die Bewerbung und zum Verfahren, insbesondere einen für alle Bewerber geltenden Aktenschluss.