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331.212 SpiV CH-AG

§ 15 Spitalverordnung (SpiV) - Publikation und Inkrafttreten

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§ 15 SpiV · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

2. Die Publikation des Anhangs erfolgt durch Verweisung. Dieser kann bei der Abteilung Gesundheitsversorgung des Departements oder der Staatskanzlei eingesehen und bezogen werden.

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