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331.212 SpiV CH-AG

§ 10 Spitalverordnung (SpiV) - Gesuch

Tarifverfahren - Tarifgenehmigung
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§ 10 SpiV · Gesuch

1. Die Leistungserbringer haben das Gesuch um Genehmigung des Tarifvertrags dem Departement bis spätestens 31. August des Vorjahrs schriftlich einzureichen.

2. Das Gesuch muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten

a) einen von allen Vertragsparteien unterschriebenen Originalvertrag,

b) alle ausführlichen Verhandlungsprotokolle,

c) vollständige Berechnungsgrundlagen gemäss den Vorgaben des Departements,

d) Berechnungen mit den Auswirkungen des neuen Tarifs,

e) Schätzungen über die Mengenentwicklung,

f) eine nachvollziehbare Begründung bei Tariferhöhungen.

3. Das Gesuch wird materiell erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Unterlagen vorliegen.

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