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331.200 SPIG CH-AG

§ 4 Spitalgesetz (SpiG) - Aufsicht

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 SpiG · Aufsicht

1. Bezüglich der vom Kanton zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Spitäler gewährten Mittel gelten die Bestimmungen betreffend die Aufsicht über die Haushaltsführung in der Finanzkontrollgesetzgebung.

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