331.200
SPIG
CH-AG
§ 4 Spitalgesetz (SpiG) - Aufsicht
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 SpiG · Aufsicht
1. Bezüglich der vom Kanton zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Spitäler gewährten Mittel gelten die Bestimmungen betreffend die Aufsicht über die Haushaltsführung in der Finanzkontrollgesetzgebung.