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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) - Berechnung des Ausgleichs

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Art. 5 Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV · Berechnung des Ausgleichs

1. Der Ausgleich unter den Kantonen wird in folgenden Schritten ermittelt

1. Ermittlung der Beitragsleistungen gem. Art. 2 Abs. 1 pro Kanton,

2. Summierung der Beitragsleistungen aller Vereinbarungskantone,

3. Teilung der Summe durch die Bevölkerung der Vereinbarungskantone,

4. Multiplikation des gemittelten pro Kopf-Beitrages eines jeden Vereinbarungskantons mit seiner Bevölkerung,

5. Gegenüberstellung der Beitragsleistung eines jeden Vereinbarungskantons mit den gemittelten Werten,

6. Die Differenz der Werte gemäss Schritt 5 bildet den vom Vereinbarungskanton als Ausgleich zu zahlenden beziehungsweise zu beziehenden Beitrag.

2. Der Ausgleich erfolgt jährlich.

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