313.320
DEPG
CH-AG
§ 4a Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen (DEPG) - Einsatzleiterinnen und -leiter Sanität
Entschädigung nach Personenkategorien
§ 4a DEPG · Einsatzleiterinnen und -leiter Sanität
1. Die Einsatzleiterinnen und -leiter Sanität erhalten für die effektiv geleistete Einsatzzeit eine Entschädigung von Fr. 50.- pro Stunde.
2. Für Pikettdienst wird eine jährliche pauschale Entschädigung von Fr. 4'000.- ausgerichtet.