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313.320 DEPG CH-AG

§ 4a Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen (DEPG) - Einsatzleiterinnen und -leiter Sanität

Entschädigung nach Personenkategorien
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§ 4a DEPG · Einsatzleiterinnen und -leiter Sanität

1. Die Einsatzleiterinnen und -leiter Sanität erhalten für die effektiv geleistete Einsatzzeit eine Entschädigung von Fr. 50.- pro Stunde.

2. Für Pikettdienst wird eine jährliche pauschale Entschädigung von Fr. 4'000.- ausgerichtet.

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