313.320
DEPG
CH-AG
§ 18 Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen (DEPG) - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 18 DEPG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Dekret über die Entschädigung der Medizinalpersonen für amtliche Verrichtungen vom 6. Dezember 1988 wird aufgehoben.