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313.320 DEPG CH-AG

§ 18 Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen (DEPG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 18 DEPG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Dekret über die Entschädigung der Medizinalpersonen für amtliche Verrichtungen vom 6. Dezember 1988 wird aufgehoben.

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