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Art. 2 Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Gebühren für die interkantonale Prüfung der Osteopathinnen und Osteopathen - Gebührenansätze
Art. 2 Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Gebühren für die interkantonale Prüfung der Osteopathinnen und Osteopathen · Gebührenansätze
1. Die Gebühren betragen
1. Gebühr für die Anmeldung zum ersten Teil der interkantonalen Prüfung: CHF 300.-
2. Gebühr für den ersten Teil der Prüfung (Art. 13 Reglement: CHF 300.-
3. Gebühr für die Anmeldung zum zweiten Teil der Prüfung: CHF 300.-
4. Gebühr für die Prüfung zweiter Teil: Theorie: CHF 500.-
5. * Gebühr für die Prüfung zweiter Teil: Praxis (Art. 15 bzw. 25 Reglement): CHF 950.-
2. Die Gebühren gem. Ziffer 1 und 3 sind zusammen mit der Anmeldung, die Gebühren gem. Ziffer 2, 4 und 5 sind gemäss Art. 9 Abs. 2 Prüfungsreglement zu entrichten.
3. Im Übrigen gilt sinngemäss die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. September 2004.
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Geltungsbereich
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