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311.121 VBOB CH-AG

§ 63 Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen (VBOB) - Publikation und Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 63 VBOB · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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