311.121
VBOB
CH-AG
§ 63 Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen (VBOB) - Publikation und Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 63 VBOB · Publikation und Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.