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301.513 SterG CH-AG

§ 3 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (V SterG) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 3 V SterG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Sterilisation unmündiger und entmündigter Personen vom 7. November 2001 wird aufgehoben.

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