Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
301.215 PflV CH-AG

§ 9 Pflegeverordnung (PflV) - Gesuch

Stationäre Pflegeeinrichtungen - Bewilligungsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 PflV · Gesuch

1. Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung zur Eröffnung und zum Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten

a) Betriebskonzept mit Angaben über Art und Umfang der aufzunehmenden Personengruppen, das Betreuungs- und Pflegeangebot sowie die Organisations- und Führungsstruktur,

b) Statuten oder Stiftungsurkunde der Trägerschaft und Personalien der Mitglieder des geschäftsführenden Trägerschaftsorgans,

c) Personalien, Qualifikation und Strafregisterauszug der Heimleitung und der Pflegedienstleitung sowie Angaben zu deren Stellvertretungen,

d) Stellenplan inklusive Angaben zu Stellenprozenten und Qualifikation des Personals,

e) Anzahl Plätze,

f) Bestätigungen über die Erfüllung der bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Anforderungen,

g) Angaben zur ärztlichen, pharmazeutischen und pflegerischen Betreuung inklusive Notfallkonzept,

h) Angaben zu weiteren Dienstleistungen der stationären Pflegeeinrichtung,

i) Angaben zur Qualitätssicherung,

j) Tarife und Taxen.

2. Bei geplanten Neu-, Um- oder Anbauten kann ein Gesuch auf Vorprüfung der Einhaltung von § 8 Abs. 7 eingereicht werden. Das Departement hält das Resultat in einem verbindlichen Entscheid fest.

← § 8 PflV Pflegeverordnung (PflV) - Geltungsbereich § 10 PflV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →