301.215
PflV
CH-AG
§ 4 Pflegeverordnung (PflV) - Bewilligungsgesuch
Gemeinsame Bestimmungen zum Bewilligungs- und Meldeverfahren
§ 4 PflV · Bewilligungsgesuch
1. Das Gesuch ist dem Departement schriftlich zusammen mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen einzureichen.
2. Die Gesuchstellung hat immer im Einzelfall pro Standort und bewilligungspflichtigem Leistungserbringer zu erfolgen.