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301.215 PflV CH-AG

§ 4 Pflegeverordnung (PflV) - Bewilligungsgesuch

Gemeinsame Bestimmungen zum Bewilligungs- und Meldeverfahren
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§ 4 PflV · Bewilligungsgesuch

1. Das Gesuch ist dem Departement schriftlich zusammen mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen einzureichen.

2. Die Gesuchstellung hat immer im Einzelfall pro Standort und bewilligungspflichtigem Leistungserbringer zu erfolgen.

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