301.215
PflV
CH-AG
§ 35 Pflegeverordnung (PflV) - Rechnungsstellung für Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung
Krankenpflege und Hilfe zu Hause - Finanzierung und Controlling
§ 35 PflV · Rechnungsstellung für Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung
1. Die Leistungserbringer stellen detaillierte, nach Kostenträgern sowie Leistungskategorien und Zeiteinheiten gemäss Art. 7a Abs. 1 und 2 KLV gegliederte, verständliche Rechnungen aus.