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301.215 PflV CH-AG

§ 35 Pflegeverordnung (PflV) - Rechnungsstellung für Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung

Krankenpflege und Hilfe zu Hause - Finanzierung und Controlling
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§ 35 PflV · Rechnungsstellung für Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung

1. Die Leistungserbringer stellen detaillierte, nach Kostenträgern sowie Leistungskategorien und Zeiteinheiten gemäss Art. 7a Abs. 1 und 2 KLV gegliederte, verständliche Rechnungen aus.

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