301.200
PflG
CH-AG
§ 8 Pflegegesetz (PflG) - Forum für Altersfragen
Zuständigkeiten des Kantons
§ 8 PflG · Forum für Altersfragen
1. Das zuständige Departement bildet ein Forum für Altersfragen.
2. Das Forum für Altersfragen setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der Gemeinden sowie Leistungserbringern und weiteren Fachleuten der Langzeitpflege.
3. Aufgaben des Forums für Altersfragen sind insbesondere
a) Beratung des zuständigen Departements in strategischen Fragen der Langzeitpflege,
b) * ...
c) Gegenseitige Information sowie Information Dritter,
d) Erarbeitung von Vorschlägen zur verstärkten Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote der Langzeitversorgung.