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301.113 CH-AG

§ 11 Verordnung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V Pflegeausbildung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 11 V Pflegeausbildung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

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