301.112
VDPG
CH-AG
§ 3 Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (VDPG) - Definition von Pilotprojekten
§ 3 VDPG · Definition von Pilotprojekten
1. Als Pilotprojekte gemäss § 39a GesG gelten Projekte, die
a) im Bereich der Gesundheitsversorgung angesiedelt sind,
b) neue und innovative Versorgungsmodelle erproben,
c) eine medizinische, versorgungstechnische oder wirtschaftliche Verbesserung für mindestens einen Teil der Aargauer Bevölkerung oder die öffentliche Hand anstreben, und
d) zum grössten Teil im Kanton Aargau umgesetzt werden.