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301.111 GesV CH-AG

§ 30 Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) - Publikation und Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 30 GesV · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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