295.250
CH-AG
§ 8 Dekret über den Notariatstarif - Personal und Infrastruktur
Gemeinsame Bestimmungen
§ 8 Dekret über den Notariatstarif · Personal und Infrastruktur
1. Mit der Gebühr ist sämtlicher Aufwand für Personal (Kanzleiangestellte, Lernende usw.) und Infrastruktur (Miete Räumlichkeiten, Büromaterial usw.) abgegolten.