295.250
CH-AG
§ 6 Dekret über den Notariatstarif - Feste Ansätze
Fixtarif
§ 6 Dekret über den Notariatstarif · Feste Ansätze
1. Die Gebühr für Beglaubigungen beträgt
a) Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Übersetzung: Fr. 20.-,
b) Beglaubigung von Kopien, welche der Urkundsperson vorgelegt werden: Fr. 10.- für die erste und Fr. 5.- für jede weitere Seite,
c) * Beglaubigungen von Kopien, welche die Urkundsperson selbst hergestellt hat: Fr. 10.- für die erste und Fr. 1.- für jede weitere Seite.
2. Die Urkundsperson darf beglaubigte Kopien von selbst hergestellten Urkunden, welche sie anlässlich einer Beurkundung für Parteien oder sich erstellt, nicht zusätzlich in Rechnung stellen.