295.250
CH-AG
§ 5 Dekret über den Notariatstarif - Aufwandtarif statt Promilletarif
Promilletarif
§ 5 Dekret über den Notariatstarif · Aufwandtarif statt Promilletarif
1. Kommt ein Geschäft nicht zum Abschluss, wird es nach Aufwand abgerechnet. Die Gebühr darf die Vergütung gemäss Promilletarif für ein zum Abschluss gebrachtes Geschäft nicht überschreiten.