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§ 5 Dekret über den Notariatstarif - Aufwandtarif statt Promilletarif

Promilletarif
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§ 5 Dekret über den Notariatstarif · Aufwandtarif statt Promilletarif

1. Kommt ein Geschäft nicht zum Abschluss, wird es nach Aufwand abgerechnet. Die Gebühr darf die Vergütung gemäss Promilletarif für ein zum Abschluss gebrachtes Geschäft nicht überschreiten.

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